Das Corona-Virus zieht auch in Deutschland immer weitere Kreise und die Folgen machen sich in den täglichen Betriebsabläufen bemerkbar. Sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite herrscht Verunsicherung angesichts der zunehmenden Zahl von Quarantänefällen. Auch Kurzarbeit steht im Fokus und die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Hier die wichtigsten Fragen:
- Wer zahlt das Gehalt von Arbeitnehmern in Quarantäne?
- Werden Quarantänetage mit dem Jahresurlaub verrechnet?
- Muss der Arbeitnehmer in der Quarantäne arbeiten?
- Bekommen Arbeitnehmer weiter ihr Gehalt, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen wird?
- Kann der Arbeitgeber anordnen, dass die Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten?
- Welche Vorkehrungen sind von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen?
- Kann der Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn Kita oder Schule geschlossen bleibt?
- Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?
- Was sind die Voraussetzungen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen?
- Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein bestimmtes Verhalten im Privatleben vorschreiben, um das Infektionsrisiko zu verringern?
- Können Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden?